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Herzlich willkommen bei familienvisum.de

Die Seite bietet Informationen rund um familiäre Besuche aus dem visumspflichtigen Ausland. Sie beschäftigt sich mit

Für verschiedene Probleme habe ich

Aktuell: Reisende subventionieren die Kasse des Auswärtigen Amtes
In einem Beitrag für migazin.de beleuchtet der Herausgeber von familienvisum.de die Kosten und Gebühren des Visumsverfahrens. [weiter bei migazin.de ...]

Aktuell: Auswärtiges Amt empfiehlt "moderne Kommunikationsmittel" statt persönlichem Kontakt mit Verwandten aus dem Ausland
Ausländische Großmütter deutscher Kinder sollen lieber E-Mails schreiben als selbst nach Deutschland zu reisen, empfiehlt Außenminister Westerwelle [weiter ...]

Aktuell: Auswärtiges Amt muss Informationen über das Visumsreferat herausgeben
In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnte der Herausgeber dieser Webseite die Herausgabe verschiedener Dokumente des Auswärtigen Amtes zum Visumsverfahren durchsetzen. [weiter ...]

Aktuelles Urteil: Besuche bei engen Angehörigen müssen auch bei Zweifeln an der "Rückkehrbereitschaft" erlaubt werden. [weiter ...]

Aktuell: Auswärtiges Amt droht familienvisum.de mit urheberrechtlichen Schritten
Erlasse zum Visumsverfahren sind angeblich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht veröffentlicht werden. [weiter ...]

Aktuell: Am Ostermontag, 5. April 2010, ist der Visakodex der EU in Kraft getreten. [weiter ...]

Aktuell: Ausländerrechtliche Gebühren für Türken sind rechtswidrig überhöht. Betroffene können die Erstattung verlangen. [weiter ...]

Aktuell: FDP wird Visawarnpartei. Die angebliche Bürgerrechtspartei leistet keinerlei Widerstand gegen Schäubles Pläne zur Bespitzelung von Familien mit Angehörigen im Ausland [weiter ...]

Aktuell: Hoffnungslos abwehrbereit. Wie die Bundeswehr gegen familienvisum.de kämpft [weiter ...]

Ansonsten versuche ich nach Kräften, auf aktuelle Entwicklungen in der Visumspoltik einzugehen und die Seiten auf dem neusten Stand zu halten. Da ich das alles ehrenamtlich nebenbei mache, gelingt das nur bedingt. Es stehen eine Kommentierung des Visakodex der EU und einiger Passagen der Allgemeinen Verwaltungsanordnung zum Aufenthaltsgesetz an, die beide in den letzten Wochen bzw. Monaten verabschiedet wurden.

Es geht hier aber nur um Besuchsvisa, auch Schengen-Visa oder Kurzbesuchsvisa (Short-Stay-Visa) genannt. In jüngerer Zeit werden sie auch als Gemeinschaftsvisa oder einheitliche Visa bezeichnet, weil sie auf Basis des Europäischen Gemeinschaftsrechts nach einheitlichen Kriterien erteilt werden.

Diese Visa können eine Geltungsdauer bis zu fünf Jahren haben, berechtigen aber auch dann nur zu kurzen Besuchen von maximal 3 Monaten am Stück. Der Vorteil länger gültiger Visa ist, dass man nicht vor jeder einzelnen Reise immer wieder durch die Visumsprozedur muss, sondern sich einfach in Bahn, Buss oder Flugzeug setzen kann. Das Thema Familiennachzug/Ehegattennachzug, also die Frage, wie man seine Angehörigen dauerhaft zu sich nach Deutschland holen kann, behandle ich mangels eigener Erfahrung hier nur am Rande.

In jedem Fall muss man sich gegenüber Behörden immer um eine saubere sprachliche Unterscheidung bemühen und den Besuchscharachter immer betonen. All zu leicht wird unterstellt, der Besuch sei nur vorgeschoben und in Wahrheit solle der Besucher illegaler Weise dauerhaft bleiben. Umgekehrt sind viele Sachbearberbeiter in den Ausländer-behörden nicht in der Lage, die verschiedenen Aufenthaltstitel zu unterscheiden. Vor allem kennen Sie das Verfahren der Schengen-Visa und das zugehörige europäische Recht nicht oder nur ungenügend, paart sich Unfähigkeit mit Ignoranz.

Noch einige obligatorische Hinweise: Alle hier zusammengetragenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Eine irgendwie geartete Gewähr für ihre Richtigkeit kann ich trotzdem nicht übernehmen. Gleiches gilt ganz besonders für fremde Inhalte, auf die von hier aus verlinkt wird. Ich mache mir diese Inhalte keinesfalls zu eigen.

Die Seite gibt meine eigenen Erfahrungen wieder und beschreibt, wie ich bestimmte Probleme zu lösen versuchen würde. Sie kann und will keine Rechtsberatung in Einzelfällen bieten. Es sei darauf hingewiesen, dass jeder Fall individuell anders gestaltet ist, auch wenn sie sich alle mitunter sehr ähneln. Im Zweifel sollte man sich keinesfalls auf das hier Gelesene verlassen, sondern unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kann eine Erstberatung bieten und bei Bedarf an kompetente Fachanwälte weiter vermitteln.

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