Samlung von amtlichen Dokumenten, internen Weisungen und ähnlichem, die für die Durchsetzung einer angemessenen Behandlung von Familienangehörigen im Visumsverfahren hilfreich sein können.
Rechtstexte
Allgemeine Verwaltungsanordnung zum Aufenthaltsgesetz
Gemeinsame Konsularische Instruktion (außer Kraft durch den Visakodex)
Schengen Besitzstand
Schengener Abkommen, Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
Handbuch der EU zum Visumsverfahren
Visumshandbuch des Auswärtigen Amtes (Auszüge)
Einzelfälle
[Link] Auszug aus dem Jahresbericht des Petitionsauschusses im Deutschen Bundestag 2005 zu einem Fall bürokratischer Behinderungen bei Familienbesuchen aus dem Ausland
[Link] Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Visumserteilung an enge Familienangehörige (zum selben Fall wie der Bundestag oben)
[Link] Schreiben der EU-Kommission an den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen der Visumserteilung an enge Familienangehörige (Mehrfachvisa, persönliche Vorsprache, Bonität) vom 30. Juni 2006. Die Antwort des Botschafters findet sich hier. Sie enthält jedoch einen Fehler: Der Pass lief nicht wie dort behauptet nach zwei Jahren ab, das Generalkonsulat hätte auch ein Visum für vier Jahre erteilen können.
Behördeninterne Erlasse und Weisungen
Erlass des Auswärtigen Amtes zur Behandlung besonders vertrauenswürdiger Personen im Visumsverfahren: RE Bona-fide 2005
Kapitel Bona-fide aus dem Visumshandbuch (Stand 2007)
[Link] Vorschriften aus dem Visumshandbuch über die Erteilung von Mehrfachvisa, diesbezügliche Beratungspflicht etc.
[Link] Kapitel aus dem Visumshandbuch zur Verpflichtungserklärung. Interessant ist daran, dass die Botschaften ganz andere, nämlich nicht so strenge Maßstäbe ansetzen, wie die Ausländerbehörden mit ihren Pfändungsfreigrenzen.
Gerichtsentscheidungen
[Link] Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zur Frage der Bonitätsprüfung auf Basis der so genannten Pfändungsfreigrenzen (ab S. 10 wirds interessant). Anmerkung: Das Gericht hat im Hauptverfahren deutlich gemacht, dass es nicht an seiner Ansicht festhält, wonach der Einladende keinen eigenen Anspruch auf eine richtige Bonitätsfesstellung hätte. Vielmehr habe er grundsätzlich Anspruch darauf, dass über ihn getroffene behördliche Feststellungen richtig sind. Das kann man allerdings nicht im Eilverfahren durchsetzen, denn so eine Richtigstellung hat ja Zeit.
[Link] Bundesratsdrucksache mit der Begründung des Bundesinnenministers zur Gebühr für die Verpflichtungserklärung und wann diese überhaupt erhoben werden darf (S. 14).
[Link] Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Vorrang des Rechts auf Familienlebens vor pauschalen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft
Zu Fragen des Ehegattennachzugs:
[Link] Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2008 in der Rechtssache Metock und andere gegen den Minister for Justice, Equality and Law Reform der Republik Irland (Aktenzeichen C-127/08)
[Link] Stellungnahme der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache Metock