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Sprachtests beim Ehegattennachzug verstoßen gegen die Menschenrechte

Zu der seit einem Jahr geltenden Regelung, wonach für den Ehegattennachzug eine Sprachprüfung erforderlich ist, habe ich allerdings eine eigene Meinung: Diese Regelung ist so eindeutig menschenrechtswidrig, dass ich mich ernsthaft frage, was die Verantwortlichen hier geritten hat. Die Quittung haben sie nach noch nicht mal einem Jahr bekommen: Bereits am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Gesetz gekippt, weil es gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil in der Rechtssache Metock u.a. (C-127/08) hat zunächst aber nur Auswirkung auf hier lebende EU-Bürger und gilt nicht für Deutsche. Der EuGH hatte nur zu entscheiden, welche Anforderungen man an den Nachzug von Ehegatten bei EU-Bürgern stellen darf, die in ein anderes EU-Land umgezogen sind. Betroffene, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die Deutsche haben, sollten sich auf den Sprachtest gar nicht mehr einlassen -- ganz gleich ob der Ehegatte nun Deutsch kann oder nicht -- und auf das Urteil des EuGH verweisen.

Daraus ergibt sich auch, dass man Anträge auf Ehegattennachzug möglichst nicht im eigenen Land, sondern besser in einem anderen EU-Mitgliedsland stellt. Wer in Grenznähe lebt sollte also durchaus einen Umzug nach Dänemark, Polen, Tschechien, Holland, Belgien, Luxemburg oder Österreich in Erwägung ziehen. Man muss aber richtig umziehen, das heißt seinen ersten Wohnsitz in dem Nachbarland haben. Das geht nur mit einem gesicherten Einkommen, also z.B. als Berufspendler, wenn die Arbeitsstelle auch in dem Land liegt oder in erreichbarer Nähe als Grenzpendler. Für Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld kommt das nicht in Betracht, für Rentner oder Leute mit Vermögen schon. Allerdings muss man sich dann eventuell beim Ehegattennachzug (und sonstigem Behördenkrams) mit der jeweiligen Amtssprache herumschlagen, nur in Österreich, Belgien und Luxemburg kommt man mit Deutsch aus, weil es dort die beziehungsweise eine der Amtssprachen ist. Ganz einfach ist also auch dieser Weg nicht, aber für den ein oder anderen vielleicht ein Alternative.

Aber auch für Deutsche in Deutschland wird das Urteil nicht ohne Folgen bleiben. Die Bundesregierung selbst hat in dem Verfahren in einer Stellungnahme geltend gemacht, dass sie die eigenen Bürger erheblich schlechter stellen würde, wenn andere EU-Bürger ihre Ehegatten ohne zusätzliche Hürden (Sprachtest) zu sich holen könnten, für Deutsche aber diese Hürden weiter gelten. Das hat der EuGH aber nicht gelten lassen. Er sei für diese Frage nicht zuständig, der Unterschied könne aber so groß nicht sein, da sich der Ehegattennachzug an den Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention orientieren müsse, die alle EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben. Mit anderen Worten hält der EuGH diese Regelungen, auf die die Bundesregierung anspielt, für einen Verstoß gegen die Menschenrechte. (Das Wort "Sprachtest" kommt in dieser Auseinandersetzung nicht vor, ist aber eindeutig gemeint. Die Antwort des EuGH findet sich in den Randnummern 76, 77 und insbesondere 79 seines Metock-Urteils.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Vermutlich werden die Karlsruher Richter das kippen. Auf alle Fälle muss das Gesetz aber geändert werden, so dass die Sprachprüfung bei Ehegatten von nichtdeutschen EU-Bürgern entfällt. Und dann kommt ein weiteres Problem auf, das der nach Art. 3 der deutschen Verfassung gebotenen Gleichbehandlung. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es da in Absatz 1. Und wie will der Gesetzgeber denn begründen, warum der aserbaidschanische Ehegatte einer Deutschen vor der Einreise nach Deutschland Deutsch können muss, derselbe Ehegatte einer in Deutschland lebenden Italienerin diese Kenntnisse nicht nachweisen muss? Die Bestimmung soll angeblich Zwangsverheiratungen verhindern. Der hier lebende Staatsbürger Österreichs darf aber weiter Zwangsheiraten? Seine Ehegattin wird jedenfalls nicht in gleichem Maße vor der Zwangsehe oder gar häuslicher Gewalt geschützt, wie die Frau eines Deutschen Staatsbürgers.

Es geht ja auch nicht um die sehr seltenen Zwangsehen, sondern schlicht darum, bestimmten Menschen das Nachheiraten von Ehegatten aus dem Herkunftsland ihrer Eltern zu verbieten. Da das aber so direkt nicht geht, man so einen Paragrafen wie "Türken und deren Kinder und Kindeskinder dürfen keine im Ausland lebende Türken heiraten" nicht in ein deutsches Gesetz schreiben kann, versucht man es eben über den Sprachtest und den Vorwand, Zwangsehen zu verhindern. Das Ergebnis solcher Verbiegungen ist natürlich pervers. Inzwischen sind wir schon soweit, dass es unsere Behörden mit Misstrauen verfolgen, wenn junge Ausländer Deutsch lernen. Man unterstellt ihnen dann bei Besuchsreisen, sie würden hier auf "Brautschau" (oder "Bräutigamschau") gehen wollen, und verweigert das Visum. (Solche Fälle sind mir tatsächlich bekannt!) Dabei dient das Gesetz doch angeblich nur dazu zu verhindern, dass aus dem Ausland kommende Frauen von ihren Ehegatten unterdrückt werden können, weil sie ohne Deutschkenntnisse keine Hilfe suchen können.

"Alternativen: Keine", heißt es in den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung meist in beamtentypischer Phantasielosigkeit. Ich will hier ein paar nennen:

  1. Niederlassungserlaubnis (also der unbefristete Aufenthalt) nur nach absolviertem Integrationskurs inklusive Deutsch-Test. (Die Eheleute können also ohne Verzögerung zusamm ziehen und Deutsch wird dann -- verpflichtend -- hier im Land gelernt, was ja sowieso viel einfacher ist als in irgendwo in der kasachischen Steppe.)
  2. Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften und von Migrantenverbänden, Kulturvereinen etc. sowie ihre gezielte Ausstattung mit staatlichen Mitteln für die Integration analog dem Verfahren und dem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde
  3. Ausländerbehörden nur noch mit qualifizierten und besonders guten Mitarbeitern besetzen und zu einem hohen Teil mit Migranten besetzen, vor allem auch in die leitenden Funktionen. (Liebe Kommunalverwaltungen, hört auf damit, diese Stellen als Strafposten für besonders schlechte Beamte zu verwenden. Die Arbeitsagenturen vermitteln euch sicher gern jede Menge qualifizierte Menschen mit akademischen Abschlüssen -- die als "ausländisch" nicht anerkannt sind -- und sich sehr schnell für derartige Aufgaben qualifizieren lassen.)
  4. ... (gebe es noch eine schier endlose Liste, was man in Sachen Integration besser machen könnte, als unsere real existierende Verwaltung es sich vorstellen kann.)

Mit anderen Worten: Statt mit Menschenrechtsverletzungen, die nicht nur "eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig", wie es in Sonntagsreden gern vornehm heißt, sondern schlicht zum Kotzen sind, kann man diese Probleme auch auf anständige Weise lösen, nämlich durch Arbeit, Anstrengung und mit ein wenig Geld.

Zu der Thematik wird der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zusammen mit der Türkischen Gemeinde in Deutschland am 25. September 2008 eine Tagung durchführen. Dort werden auch die innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zu einer Diskussion auftreten. Ich werde die Veranstaltung besuchen und anschließend hier darüber berichten, insbesondere dazu, wie sich die für den jetzigen Unfug (mit)verantwortlichen Herren Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) und Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) zu dem EuGH-Urteil und den Konsequenzen äußern.

 

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