Wenn Sie noch Fragen haben oder einen Rat zu Einreisefragen benötigen, können Sie sich gern an mich wenden. Es ist am besten, wenn Sie dazu die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse verwenden, auf die ich in aller Regel auch sehr schnell reagiere. Telefonisch bin ich schlecht erreichbar, bei Bedarf kann man sich aber via E-Mail zu einem Telefonat in den Abendstunden verabreden. Das empfiehlt sich, wenn die Sache kompliziert ist und Rückfragen erfordert. Bitte haben Sie also keine Scheu, mir bei Problemen mit der Einreise von Familienangehörigen zu schreiben, und wenn es nur kurz ist. Ich achte nicht auf Ausdruck und Rechtschreibung und habe keine Vorurteile gegenüber Leuten, die sich nicht so gewandt ausdrücken können -- aus welchen Gründen immer.
Ich berate Menschen mit Problemen bei der Einreise von Familienangehörigen im Rahmen meiner Mitgliedschaft und ehrenamtlichen Aktivitäten für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Hannover [Link]. Die Beratung durch den Verband ist grundsätzlich kostenlos, jedoch sind Spenden an den Verband erbeten. Als Richtsatz für Beratungsgespräche von ca. 1 Stunde Dauer (z.B. Partnerschaftsberatungen) gelten 15 Euro. Das ist auf Telefonate und E-Mails schwer übertragbar. Sie können das am Ende selbst entscheiden. Wer bedürftig und zum Beispiel auf Hartz-IV angewiesen ist, sollte sich diesbezüglich ohnehin zurückhalten. Die Spenden kommen nicht mir, sondern dem Verband zu Gute. Der Verband vertritt seit über 30 Jahren die Interessen der binationalen Familien und Partnerschaften auf allen Ebenen. Er ist dafür auf die Unterstützung möglichst vieler Mitglieder angewiesen. Es würde mich freuen, wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen können.
Für Beratungsanfragen möchte ich noch folgende Hinweise geben: Mein Spezialgebiet sind die Besuchvisa für den kurzfristigen Aufenthalt von Familienangehörigen (Schengen-Visa). Zu diesem Thema verfüge ich über eigene, persönliche Erfahrungen und kenne mich aufgrund bestehender Freundschaften und zahlreicher Kontakte besonders gut mit den Botschaften in Russland, Weißrussland und der Ukraine aus. Die Grundlagen des Visumverfahrens sind jedoch überall dieselben.
Aufgrund vieler Anfragen bin ich gelegentlich auch in Sachen längerfristiger Visa, beispielsweise Familienzusammenführung etc. befragt worden und in der Materie ganz gut eingearbeitet. In diesen Fällen ist jedoch oft die Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwaltes geboten. Aber das lässt sich im Rahmen einer Beratungsanfrage recht schnelle klären.
Aber fragen Sie Bitte auf alle Fälle bei Verbänden wie dem unseren nach, bevor Sie mit Behörden wie den Ausländerämtern oder Botschaften Kontakt aufnehmen. Oft muss ich meine Beratung mit dem Seufzer beginnen: Währen Sie doch vorher zu mir gekommen, dann hätte man die Sache von vornherein anders begonnen. Das hilft dann leider weder mir noch den Betroffenen.
Um taugliche Ratschäge zu geben, sind möglichst detaillierte Angaben über alle mit dem beabsichtigten Besuch in Zusammenhang stehenden Dinge notwendig. Welche Angaben Sie mir gegenüber machen wollen, entscheiden Sie letztlich selbst. Ich kann gut verstehen, dass man bei der zunächst unpersönlichen Kontaktaufnahme via Internet eher zurückhalten mit persönlichen Angaben ist. Das ist auch richtig.
Mir geht es letztlich nicht anders. Denn diese Seite wird von bestimmten Behörden regelmäßig gelesen und man versucht auch durchaus, mir irgendwelche Rechtsverstöße unter zu schieben oder mir sonst zu schaden. Deshalb muss ich mich unter Umständen vergewissern, dass Beratungsanfragen nicht fingiert sind, um mal eben zu testen, ob ich nicht beispielsweise das Eingehen von sogenannten Scheinehen empfehle. Das tue ich natürlich nicht, denn das, was sich Behörden darunter vorstellen, ist strafbar, das würde ich niemals empfehlen. Ich weiß allerdings auch nicht recht, was eine Scheinehe ist? "Es gibt tausend Gründe zu heiraten, Liebe ist der dümmste davon", hat einer meiner Jura-Professoren in einer Vorlesung zum BGB mal zum Besten gegeben. Also warum zwei Leute freiwillig heiraten, geht den Staat und seine Behörden im Grunde einen feuchten Kehricht an. Normalerweise scheren sie sich auch nicht darum, beispielsweise wenn Leute nur wegen der Steuervorteile heiraten. Aber wenn einer Ausländer ist ...
Wie auch immer. Je besser Sie mich ins Bild setzen, desto besser kann ich Rat geben. Das muss aber auch nicht alles in der ersten E-Mail stehen. Fühlen Sie mir ruhig erst mal auf den Zahn. Aber ich schreibe hier schon mal auf, welche Angaben wichtig sein können und wofür:
In Bezug auf den Ratsuchenden in Deutschland:
Angabe |
Zweck |
Staatsangehörigkeit |
kann Einfluss haben, z.B. bei EU-Bürgern oder Visaerleichterungsabkommen |
Wohnort/Bundesland des Gastgebers |
welche Behörden sind zuständig, wohin kann man sich wenden |
Einkommensverhältnisse, Familienverhältnisse des Gastgebers |
kann man eine Einladung machen |
In Bezug auf den Gast oder den Angehörigen aus dem Ausland
Staatsangehörigkeit |
welche Bestimmungen gelten |
Wohnsitz, Ort, Region |
welche Auslandsvertretung ist zuständig |
Einkommens- und Vermögensverhältnisse, familiäre Situation |
Beurteilung der Möglichkeiten, ein Visum zu bekommen |
Alle derartigen Angaben werden strengstens vertraulich behandelt und von mir ausschließlich zu dem Zweck verwendet, Ihnen Rat und Hilfestellung in Einreisefragen zu geben.
Ich verwende in der Korrespondenz gelegentlich die folgende Abkürzungen:
AA |
|
ABH |
Ausländerbehörde |
Allg. VwV |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG [Link] |
AufenthG |
|
AV |
Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) |
BMI |
Bundesministerium des Innern [Link] |
GK |
Generalkonsulat (eine AV) |
GKI |
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SDÜ |
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SGK |
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VE |
Verpflichtungserklärung (offizielle Einladung für Gäste aus dem Ausland auf amtlichem Formular) |
VEA |
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VHB |
Visahandbuch (eine Sammlung von Erlassen des AA) [Link] |
VK |
Stand 28.09.2010