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Das Familienvisum

Die Idee eine Familienvisums stammt vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. und wurde in seinen Empfehlungen für den von Bundeskanzlerin Merkel initiierten Integrationsplan wie folgt formuliert:

"...

Doch selbst, wenn kein längerfristig Aufenthalt von Familienangehörigen angedacht ist, bestehen große Schwierigkeiten, überhaupt zu Besuch nach Deutschland kommen zu können. Oft fehlen z.B. die Großeltern bei familiären Ereignissen wie Geburten, Taufen, Schuleintritt, Schul- und Berufsabschlüssen, Hochzeiten oder Ähnlichem, da sie kein Besuchervisum erhalten. Finanzielle Bonitätsnachweise werden dabei höher bewertet als die positiven Auswirkungen, die solch ein Familienbesuch mit sich bringt. Im Vordergrund stehen behördliche Überprüfungen zur Rückkehrbereitschaft.

Nur wenn diese zweifelsfrei als gegeben angesehen wird, ist ein Besuch bei Familienangehörigen in Deutschland möglich. Aus einem Recht auf Familienbesuch und damit auf ein Stück Familienleben wird ein behördlicher Gnadenakt. Was für die einen, die Einheimischen, mittlerweile als erstrebenswert angesehen und folglich staatlich unterstützt wird, wird den anderen, den Einwander/innen aus den Drittstaaten, staatlicherseits untersagt. Wer soll das verstehen?

Unsere Empfehlungen an den Integrationsplan

Quelle: iaf Info Heft 2/2006

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