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Aktuell: Auswärtiges Amt muss Informationen über das Visumsreferat herausgeben

In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnte der Herausgeber dieser Webseite die Herausgabe verschiedener Dokumente des Auswärtigen Amtes zum Visumsverfahren durchsetzen. So muss das Amt nun einen Organisationsplan seines für Visumsverfahren zuständigen Referates 509 herausgeben und Auskunft über die bei diesem Referat geführten Statistiken geben. Das Amt hatte sich bislang geweigert, weil diese Informationen als Verschlusssachen eingestuft sind. Einen tragfähigen Grund für diese Einstufung konnte der Vertreter der Behörde in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht am 10. Juni 2010 jedoch nicht nennen.

 

Außerdem muss das Auswärtige Amt den Vertrag zwischen einer Auslandsvertretung und einem privaten Dienstleister herausgeben. Auch dieses Dokument hatte die Behörde zur Verschlusssache erklärt, weil angeblich sicherheitskritische Passagen enthalten sind. Diese muss das Amt nun gegebenen Falles schwärzen und den Vertrag ansonsten herausgeben.

Nicht durchsetzen konnte sich der Informationsanspruch in Bezug auf die Kosten des Terminvergabeverfahrens, dass viele Auslandsvertretungen von privaten Dienstleistern erledigen lassen. Das Gericht hielt es für fraglich, ob das amtliche Informationen seien. In jedem Fall aber seien das Geschäftsgeheimnisse und der Zugang dazu bleibe verwehrt.

 

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