[Gesetzentwurf Visawarndateigesetz mit Stellungnahmen - PDF]
Anfang 2009 hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) versucht, noch schnell die Einführung seiner seit langem geplanten Visa- und Einladerwarndatei durchzusetzen. In dieser Datei sollen vor allem die persönlichen Daten von Bürgern gespeichert werden, die Menschen aus dem Ausland einladen. Die Daten werden unter anderem Polizei und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt. Der Betroffene erfährt davon nichts, wenn er in diese "Warndatei" aufgenommen wird. Das Ansinnen der schäubleschen Datenschnüffler scheiterte damals Berichten zu Folge am Widerstand von Brigitte Zypries und Heidemarie Wiezoreck-Zeul, den SPD-Ministerinnen für Justiz und Entwicklungshilfe im Kabinett der Großen Koalition.
Die Eile der Ministerialen führten Beobachter darauf zurück, im Haus Schäuble befürchte man, mit einem Koalitionspartner FDP einen derartigen Grundrechtseingriff nicht mehr durchs Parlament zu bekommen, der von den meisten Juristen für Grundgesetzwidrig gehalten wird. Doch diese Angst war offensichtlich unbegründet. In den Koalitionsverhandlungen hat FDP, die im Wahlkampf für mehr Bürgerrechte angetreten war, ohne jeden Widerstand den Zumutungen aus dem Innenministerium zugestimmt. Dabei waren die Stellungnahmen aus der Gesellschaft, von Kirchen und Verbänden, Richter- und Anwaltsvereinigungen, die das BMI im Frühjahr eingeholt hatte, derart vernichtend ausgefallen, dass es der FDP schwer fallen dürfte, hier glaubwürdig zu bleiben.
Als "paradox" bezeichnet der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) den Gedanken des Gesetzesentwurfes, zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, "unverhältnismäßig in Grund- und Menschenrechte einzugreifen, und Personen im Zusammenhang mit Visaverfahren unter Generalverdacht zu stellen."
Und der Caritasverband äußert "größte Bedenken, dass künftig personenbezogene Daten von unbescholtenen Bürgern und unverdächtigen Einladern von ausländischen Gästen generell in einer so genannten Einladerdatei gespeichert werden sollen." Der Gesetzentwurf greife "insbesondere unverhältnismäßig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein".
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) stellt fest: "Wer künftig Personen aus dem Ausland einlädt oder an einer Einladung in sonstiger Weise mitwirkt, wird also anlasslos unter einen Generalverdacht gestellt." Die Bestimmungen des Gesetzes verletzten somit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und erwiesen sich als "offenkundig verfassungswidrig".
Der DGB "lehnt die Einführung einer zentralen Visa-Einlader- und Warndatei über die im Visa-Informationssystem hinausgehenden Regelungen ab. Bei der zentralen Visa-Einlader- und Warndatei werden Daten von unbescholtenen Einladern und weiteren am Visaverfahren beteiligten Personen auf Vorrat gespeichert." Zudem sei man überzeugt, "dass eine verdachtsunabhängige Speicherung personenbezogener Daten mit dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist."
Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen
im Migrationsprozess e.V. (KOK) kritisiert: "Den mit dem Gesetzesentwurf benannten Effekt, mit der Einlader- und Visadatei Menschenhandel bekämpfen zu können, sehen wir äußerst kritisch."
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht durch das Gesetz gar "seine eigene Aufgabenerfüllung als gefährdet an" und möchte deshalb "seine erheblichen Bedenken zu diesem Gesetzesentwurf deutlich machen."
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hält die vom BMI mit dem Gesetz beabsichtigten Maßnahmen der Speicherung von Daten unbescholtener Bürger für "hinsichtlich ihrer Effektivität zweifelhaft und bezüglich ihrer Auswirkungen auf hochschulpolitische Anliegen verfehlt."
Die Neue Richtervereinigung (NRV) kritisiert neben den von vielen anderen Verbänden geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auch die damit verbundene Geldverschwendung: "Währen die Einrichtung der nationalen Schnittstelle für den VIS-Zugangsbeschluss gut 1,2 Mio. € kosten soll, will sich die die Bundesregierung die Errichtung dieser nationalen Dateien noch einmal rund 6,8 Mio. € kosten lassen (verbunden mit noch mal jährlich rd. 1 Mio. € für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung) – Investitionen, die in anderen Bereichen sicher besser angelegt wären."
Stand: Oktober 2009