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Ich kann nicht gewährleisten, dass die online abrufbare Fassung eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entspricht. Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich. Das gilt für nationales Recht entsprechend, hier sind nur die im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Texte verbindlich.

Diese Seite enthält auch einige Beispiele für Anschreiben an Behörden, die Formulierung von Beschwerden oder die Abfassung geeigneter Vollmachten. Dazu vorsorglich der Hinweis: Es handelt sich um reine Beispiele, wie ICH es formulieren würde oder in eigenen Angelegenheiten bereits verwendet habe.

Die Seite gibt meine eigenen Erfahrungen wieder und beschreibt, wie ich bestimmte Probleme zu lösen versuchen würde. Sie kann und will keine Rechtsberatung in Einzelfällen bieten. Es sei darauf hingewiesen, dass jeder Fall individuell anders gestaltet ist, auch wenn sie sich alle mitunter sehr ähneln. Im Zweifel sollte man sich keinesfalls auf das hier Gelesene verlassen, sondern unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kann eine Erstberatung bieten und bei Bedarf an kompetente Fachanwälte weiter vermitteln. In Fällen der Familienzusammenführung sollte immer individueller Rat bei der nächsten iaf-Geschäftsstelle eingeholt werden und ggf. ein darüber vermittelter Anwalt eingeschaltet werden.